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Ihr Ausbildungsplatz

Wie bekomme ich einen Ausbildungsplatz?

Wie bekomme ich einen Ausbildungsplatz?

Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung nach § 4 Abs. 1 zur Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Krankenpfleger stellen sich wie folgt dar:

1. Die Bewerberin oder der Bewerber ist nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes
nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ungeeignet.
und

2. Die Bewerberin oder der Bewerber besitzt einen Realschulabschluss oder eine gleichwertige abgeschlossene Schulbildung..
oder.
Die Bewerberin oder der Bewerber besitzt einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung zusammen mit.

  • entweder
  • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen
    Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren

  • oder
  • einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer

  • oder
  • einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich bei uns bewerben möchten, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Lichtbild
  • Zeugniskopien

Nach Durchsicht Ihrer Bewerbungsunterlagen entscheiden wir über die Teilnahme an einem Auswahlverfahren. Da wir ein Krankenhaus kirchlicher Trägerschaft sind, legen wir auch darauf Wert, dass unsere SchülerInnen einer Religionsgemeinschaft angehören.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

St. Martini gGmbH
Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Frau Ulrike Otto
Göttinger Straße 34
37115 Duderstadt

Die Ausbildung auf einen Blick

Die Ausbildung auf einen Blick

Praktische Ausbildung

I. Allgemeiner Bereich

1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten

800 Stunden

2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten

500 Stunden

II. Differenzierungsbereich

Stationäre Pflege in den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie

III.

Zur Verteilung auf die Bereiche I und II (500 Stunden) Stunden insgesamt: 2500

Theoretische Ausbildung

Die Wissensgrundlagen umfassen:

  • Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften

  • 950 Stunden

  • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften

    300 Stunden

  • Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft

    150 Stunden

  • Zur Verteilung

  • 200 Stunden

Stunden insgesamt: 2100