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Ihr Ausbildungsplatz
Wie bekomme ich einen Ausbildungsplatz?
Wie bekomme ich einen Ausbildungsplatz?
Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung nach § 4 Abs. 1 zur Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. zum Gesundheits- und Krankenpfleger stellen sich wie folgt dar:
1. Die Bewerberin oder der Bewerber ist nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes
nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ungeeignet.
und
2. Die Bewerberin oder der Bewerber besitzt einen Realschulabschluss oder eine gleichwertige abgeschlossene Schulbildung..
oder.
Die Bewerberin oder der Bewerber besitzt einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung zusammen mit.
- entweder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen
- oder einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer
- oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und sich bei uns bewerben möchten, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Lichtbild
- Zeugniskopien
Nach Durchsicht Ihrer Bewerbungsunterlagen entscheiden wir über die Teilnahme an einem Auswahlverfahren. Da wir ein Krankenhaus kirchlicher Trägerschaft sind, legen wir auch darauf Wert, dass unsere SchülerInnen einer Religionsgemeinschaft angehören.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
St. Martini gGmbH
Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Frau Ulrike Otto
Göttinger Straße 34
37115 Duderstadt
Die Ausbildung auf einen Blick
Die Ausbildung auf einen Blick
Praktische Ausbildung
I. Allgemeiner Bereich
1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten
800 Stunden
2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten
500 Stunden
II. Differenzierungsbereich
Stationäre Pflege in den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie
III.
Zur Verteilung auf die Bereiche I und II (500 Stunden) Stunden insgesamt: 2500
Theoretische Ausbildung
Die Wissensgrundlagen umfassen:
- Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften
- Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
300 Stunden - Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft
150 Stunden - Zur Verteilung
950 Stunden
200 Stunden
Stunden insgesamt: 2100
