Regelungen für den Zugang von Besuchenden, Ambulanten Patienten und Begleitpersonen
- Jeder Besucher, ambulante Patient bzw. notwendige Begleitperson muss im Eingangsbereich seinen jeweiligen Status nachweisen und einen aktuellen Test mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle vorgelegen. Diese Testpflicht gilt für alle vollständig geimpfte, geboosterte oder genesene Personen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
- Jeder ambulante Patient muss im Eingangsbereich seinen Status nachweisen bzw. einen aktuellen Test mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle vorgelegen.
- Jeder Besucher, ambulante Patient bzw. notwendige Begleitperson muss im Eingangsbereich einen Erfassungsbogen zur Risikoanalyse ausfüllen, der von einem Mitarbeitenden des Krankenhauses überprüft wird.
- Um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen, können Sie diesen bereits zu Hause ausdrucken und ausgefüllt mitbringen.
Download Risikoanalyse - Bei jedem Besuchenden/Patienten wird die Temperatur gemessen. Gibt es dabei Auffälligkeiten, darf der Zugang nicht gewährt werden.
- Es gelten weiterhin die bekannten AHA-Regeln
Die Besuchszeiten sind
- Ab sofort können Patientinnen und Patienten täglich vormittags zwischen 9 und 12 Uhr und zwischen 14 und 19 Uhr jeweils einen Besuchenden empfangen. Der jeweils letzte Einlass ist spätestens 30 Minuten vor Ende der Besuchszeit
- Abweichende Besuchszeiten auf der Intensivstation: Täglich von 11 bis 12:30 Uhr und zwischen 15 und 17:30 Uhr. Für einen Besuch außerhalb der Besuchszeiten bitten wir um vorherige telefonische Abstimmung unter T. 05527 842-270.