14.09.2021

3G-Regeln für alle BesucherInnen und Begleitpersonen

Diese Regelung gilt ab Montag, 13.09.21, auch für notwendige Begleitpersonen, Begleitpersonen Minderjähriger, sorgeberechtigte Personen (z.B. gesetzliche BetreuerInnen) und Personen im Behandlungskontext (z.B. TherapeutInnen).
Aufgrund der neuen niedersächsischen Coronaverordnung vom 24.8.2021 müssen wir gemäß § 19 unsere aktuellen Regelungen für Besucher und Begleitpersonen anpassen. Die neue Vorgehensweise sieht im Wesentlichen vor, dass die 3G Regeln nun für alle BesucherInnen und Begleitpersonen gelten sollen.

  • Alle BesucherInnen und Begleitpersonen müssen die 3G-Regel erfüllen, also vollständig geimpft, genesen oder getestet sein.
    • Vollständig geimpfte (14 Tage nach der letzten Impfung) benötigen keinen Testnachweis, müssen aber ihren Impfausweis vorlegen.
    • Nicht vollständig Geimpfte benötigen einen Test. (Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein)
    • Genesene benötigten eine Bescheinigung der zuständigen Gesundheitsamtes oder des Hausarztes; alternativ ist ein positiver PCR Testnachweis vorzulegen.
      Dieser muss aus dem Zeitraum 180 Tage bis 28 Tage vor Besuch im St. Martini Krankenhaus stammen.
    • Genesen, deren Infektion über 180 tage zurückliegt, benötigen entweder einen Impfnachweis oder einen negativen Testnachweis.
  • Die Nachweise werden an der Rezeption/ Zentrale kontrolliert.
  • Das Krankenhaus St. Martini Krankenhaus bietet routinemäßig keine Testmöglichkeiten für Besucher oder Begleitpersonen an!
  • ein Selbsttest reicht nicht aus.
  • Hygieneregeln: Abstandhalten, Händedesinfektion und Medizinischer Mund- Nasenschutz.

Ausnahmen:

Der verpflichtende Nachweis der 3G-Regel für Eltern und Begleitpersonen gilt nicht bei Notfällen, z.B. bei Notfall-Aufnahmen, von minderjährigen PatientInnen oder Notfälle wo im Vorfeld kein Test durchgeführt werden konnte, erfolgt in diesen Fällen vor Ort ein Antigen-Schnelltest.

Auch Eltern und Begleitpersonen, die stationär aufgenommen werden, werden bei Aufnahme durch die Klinik ebenso wie ihr Kind bzw. die/der von Ihnen begleitete Patientin/Patient getestet.

Regelungen für Ihren Besuch

  • Jeder Patient darf pro Besuchstag maximal einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen (unabhängig von Alter oder Impf-Status des Besuchers).
  • Die Besuchszeiten sind:
    • An Werktagen (Mo-Fr): 14:00-17:00 Uhr (Einlass bis 16.30 Uhr)
    • An Wochenenden (Sa, So) und Feiertagen: 15:00-18:00 Uhr (Einlass bis 17.30 Uhr)​
  • Alle Besucher müssen im Eingangsbereich einen Erfassungsbogen zur Risikoanalyse ausfüllen, der von einem Mitarbeiter des Krankenhauses überprüft wird.
  • Um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen, können Sie diesen bereits zu Hause ausdrucken und ausgefüllt mitbringen.
    Download Risikoanalyse
  • Von jedem Besucher wird die Temperatur gemessen. Gibt es dabei Auffälligkeiten, darf der Zugang nicht gewährt werden.
  • COVID-positive Patienten dürfen nicht besucht werden.
  • Es gelten weiterhin die bekannten AHA-Regeln (Abstand, Hygiene-Maßnahmen, Alltagsmaske).