Zentrale 05527 842-0
info@kh-dud.de
Diese Regelung gilt ab Montag, 13.09.21, auch für notwendige Begleitpersonen, Begleitpersonen Minderjähriger, sorgeberechtigte Personen (z.B. gesetzliche BetreuerInnen) und Personen im Behandlungskontext (z.B. TherapeutInnen).
Aufgrund der neuen niedersächsischen Coronaverordnung vom 24.8.2021 müssen wir gemäß § 19 unsere aktuellen Regelungen für Besucher und Begleitpersonen anpassen. Die neue Vorgehensweise sieht im Wesentlichen vor, dass die 3G Regeln nun für alle BesucherInnen und Begleitpersonen gelten sollen.
Der verpflichtende Nachweis der 3G-Regel für Eltern und Begleitpersonen gilt nicht bei Notfällen, z.B. bei Notfall-Aufnahmen, von minderjährigen PatientInnen oder Notfälle wo im Vorfeld kein Test durchgeführt werden konnte, erfolgt in diesen Fällen vor Ort ein Antigen-Schnelltest.
Auch Eltern und Begleitpersonen, die stationär aufgenommen werden, werden bei Aufnahme durch die Klinik ebenso wie ihr Kind bzw. die/der von Ihnen begleitete Patientin/Patient getestet.