Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Den Tagen mehr Leben geben!

Versorgung schwerstkranker Menschen
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist eine Fachbezeichnung, die 2007 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wurde. Doch was steht dahinter?

Was Sie wissen sollten!

Verordnung und Kosten
Für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung benötigen Sie eine Verordnung durch Ihren Haus- oder Facharzt.
Die Kosten werden nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MD) übernommen.

Eine Selbstbeteiligung ist nicht nötig.