Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung nach § 4 Abs. 1 zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann stellen sich wie folgt dar:
- Die Bewerberin oder der Bewerber ist nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ungeeignet.
und
- Die Bewerberin oder der Bewerber besitzt einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung zusammen mit
entweder
► einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren
oder
► einer erfolgreich abgeschlossenen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer
oder
► einer bis zum 31.12.2019 begonnene erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
oder
► einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer auf Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juli 1985
- Der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
Wenn du die Zugangsvoraussetzungen erfüllst und dich bei uns bewerben möchtest, sende uns bitte folgende Unterlagen zu:
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Lichtbild
- Zeugniskopien
Nach Durchsicht deiner Bewerbungsunterlagen entscheiden wir über die Teilnahme an einem Auswahlverfahren. Da wir ein Krankenhaus in kirchl. Trägerschaft sind, legen wir darauf Wert, dass unsere Auszubildenden einer Religionsgemeinschaft angehören.