Sozialdienst & Entlassmanagement

"Gehe nie ohne ein gutes Wort zu den Kranken!"

Diese Empfehlung der hl. Luise von Marillac leitet uns bis heute. Durch Ihre Krankheit wird vieles anders: Sie verlassen Ihre vertraute Umgebung zu Hause, Ihre Pläne werden durchkreuzt, Ihr Aktionsradius wird kleiner. Und vielleicht haben Sie das Gefühl, das eigentliche Leben ziehe an Ihnen vorbei. – In dieser Situation sind wir für Sie da.

Persönliche, familiäre, berufliche oder wirtschaftliche Sorgen können Körper und Seele sehr belasten. Deshalb regelt unsere Pflegeüberleitung bereits während Ihres Aufenthalts im St. Martini Krankenhaus alles für Sie, was notwendig ist, um Ihnen den Start außerhalb der Klinik zu erleichtern. Uns ist es wichtig, Sie auch nach der Entlassung gut versorgt zu wissen.

Auch der Gesetzgeber hat seit dem 1. Oktober 2017 mit der Einführung des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) in § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement geregelt, um sicherzustellen, dass Patienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt nahtlos eine auf sie abgestimmte Weiterversorgung erhalten.

Die Pflegeüberleitung im St. Martini Krankenhaus hilft Ihnen bei der Vermittlung häuslicher Pflege nach Ihrer Entlassung, bei der Organisation vollstationärer Pflege und bei der Beantragung wirtschaftlicher Hilfen. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung von onkologischen, geriatrischen und orthopädischen Rehabilitationsmaßnahmen und der Beantragung von Schwerbehindertenausweisen.

Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit Krankenkassen, Arbeitgebern, Ämtern und Behörden, betreuen Tumorpatienten und beraten zu Suchtberatungen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann plötzlich in eine Situation kommen, in der er nicht mehr selbst entscheiden kann und andere sich kümmern müssen. Wir unterstützen Sie, wenn Sie Vorsorge für den Ernstfall treffen möchten. Damit Sie sicher sind, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt sind, wie Sie es sich wünschen.