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nach Aufhebung des Besuchsverbots für niedersächsische Krankenhäuser haben sich die neuen Abläufe und Besucherreglungen gut eingespielt. Wir danken Ihnen für das aufgebrachte Verständnis in dieser besonderen Situation.
Selbstverständlich sind Besuche wichtig – für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Angehörigen und Freunde. Dabei gilt es jedoch sicherzustellen, dass das Besucheraufkommen die Abläufe der Patientenbetreuung nicht einschränkt.
Aufgrund des hohen Betreuungsaufwands von Patientinnen und Patienten der Intensivstation werden wir die Besucherregelung für diesen Bereich weiter einschränken:
Ausnahmen von der Ein-Besucher-Regelung gelten für schwerkranke, palliativ versorgte Patienten. In diesem Fall können Angehörige mit dem Stationsarzt und dem betreuenden Pflegeteam eine abweichende Besuchsregelung individuell vereinbaren.
Wir bitten um Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung.
Vielen Dank für das Lesen dieser Mitteilung!
Herzlichst Ihr St. Martini Krankenhaus