Ambulanz

Privatpatienten

Die Behandlung von privat versicherten Patienten ist ohne Einschränkungen.

Kassenpatienten

  • Vorstellung zu einer geplanten Operation durch den Hausarzt
    • bei ambulanter Operation auf Überweisung
    • bei stationärer Versorgung auf Einweisung
  • Vor- und nachstationäre Behandlung
  • auf Überweisung von zugelassenen Chirurgen und Internisten zur Diagnostik und Therapie auf visceralchirurgischem Gebiet
  • auf Überweisung vom Hausarzt zur Diagnostik und Therapie proktologischer Erkrankungen

Ambulante Operationen

Im Rahmen der Ermächtigung des Krankenhauses können bestimmte Operationen ambulant durchgeführt werden. Hierzu ist für Kassenpatienten ein Überweisungsschein vom Hausarzt wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig.

Ob eine Operation bei Ihnen ambulant durchführbar ist, entscheidet der Facharzt in der Sprechstunde.