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St. Martini Duderstadt
der Förderinitiative zur Unterstützung der Einrichtung St. Martini (Krankenhaus, Altenpflegeheim, Berufsfachschule Pflege) Duderstadt,
kurz: „Förderinitiative St. Martini“
Zur Unterstützung der Einrichtung St. Martini Duderstadt (St. Martini GmbH) wird eine Förderinitiative gebildet mit dem Namen „Förderinitiative zur Unterstützung der Einrichtung St. Martini Duderstadt“, kurz: Förderinitiative St. Martini.
Die Förderinitiative stellt sich die Aufgaben, die Einrichtung St. Martini Duderstadt nachhaltig regional zu verankern und wirtschaftlich und finanziell zu unterstützen sowie die medizinische und menschliche Arbeit der Einrichtung zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt die Förderinitiative die Arbeit der Einrichtung, und sie wirbt finanzielle Hilfe in Form von regelmäßigen Förderbeiträgen und Spenden ein, die ausschließlich und unmittelbar der Einrichtung St. Martini zugute kommen.
Sitz der Förderinitiative St. Martini ist der Sitz der Einrichtung, Göttinger Str. 34, 37115 Duderstadt.
Träger der Förderinititative ist die St. Martini GmbH vertreten durch die jeweiligen Geschäftsführer.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Förderinitiative handelt im Namen und auf Rechnung der St. Martini GmbH, die als gemeinnützig anerkannt ist. Die Förderinitiative legt dabei den Gesellschaftsvertrag (Satzung) der St. Martini GmbH für sich zugrunde.
Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, und zwar zur ausschließlichen Förderung der Einrichtung St. Martini Duderstadt. Die Förderinitiative ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Förderinitiative dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke der Einrichtung St. Martini Duderstadt verwendet werden.
Die Förderer erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Förderinitiative. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Förderinitiative fremd sind oder durch Vergütungen begünstigt werden.
Regelmäßige Förderer der Förderinitiative St. Martini können Privatpersonen sowie Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts und sonstige Personenvereinigungen werden, die die Einrichtung St. Martini Duderstadt unterstützen wollen.
Der Beginn oder das Ende der regelmäßigen Förderung erfolgt durch eine schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Geschäftsführer der St. Martini GmbH.
Durch die Willenserklärung einer regelmäßigen Förderung erklären die Förderer ihre Bereitschaft, in jedem Jahr einen angemessenen Beitrag zur Förderung der Einrichtung St. Martini zu leisten.
Die Höhe des Beitrags wird vom Förderer selbst festgelegt (erbetender Mindestförderbeitrag: € 50,00 p. a. bei Privatpersonen; € 150,00 p. a. bei Firmen).
Andere Formen der Förderung wie Sach- und Dienstleistungen (z. B. Werbeanzeigen in Publikationen usw.) werden im Einzelfall abgesprochen.
Die Leistungen der Förderinitiative St. Martini sollen regelmäßig in der Öffentlichkeit dargelegt werden.
An der Förderinitiative sind der Kreis der Sprecher und die Versammlung der regelmäßigen Förderer beteiligt.
Der Kreis der Sprecher wird von der Versammlung der regelmäßigen Förderer bestellt. Dieser koordiniert die Tätigkeiten der Förderinitiative. Vor dem organisatorischen Hintergrund ist es zweckmäßig einen ersten Sprecher zu benennen. Hierüber entscheidet die Versammlung der regelmäßigen Förderer.
Für die Erledigung der Tätigkeiten werden dem ersten Sprecher bis zu sieben weitere Persönlichkeiten beigeordnet, die ebenfalls durch die Versammlung der regelmäßigen Förderer benannt werden. Der ansässige Geschäftsführer der Einrichtung St. Martini Duderstadt ist kraft Amtes Mitglied des Kreises der Sprecher.
Da die Förderinitiative im Namen und auf Rechnung der St. Martini GmbH handelt, erfolgt die Erledigung der hierunterfallenden notwendigen Tätigkeiten (z.B. Erstellung von Zuwendungsbestätigungen) durch die Geschäftsführung der St. Martini GmbH und deren Mitarbeiter.
In der Versammlung der regelmäßigen Förderer hat jeder Förderer eine Stimme und ist berechtigt, Vorschläge zu Förderprojekten zu machen.
Die Versammlung der regelmäßigen Förderer ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
Die Versammlung der regelmäßigen Förderer findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird von dem ersten Sprecher schriftlich unter Angabe einer Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen einberufen. Die Versammlung der regelmäßigen Förderer wird vom ersten Sprecher, bei dessen Verhinderung von seinem Vertreter geleitet.
Die Versammlung der regelmäßigen Förderer ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Personen anwesend sind.
Die Versammlung der regelmäßigen Förderer fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Zur Auflösung der Förderinitiative ist die Zustimmung von mindestens ¾ der anwesenden Förderer in der Versammlung der regelmäßigen Förderer erforderlich. Eine Änderung des Zwecks der Förderinitiative kann nur mit Zustimmung der Einrichtung St. Martini Duderstadt beschlossen werden.
Die Einrichtung St. Martini GmbH verwendet die von der Förderinitiative eingeworbenen Gelder für die von ihr initiierten Projekte. Dies gilt auch für verbleibende Gelder im Falle einer Auflösung.
Diese Ordnung tritt ab 01.07.2014 in Kraft.